Organic Beauty erkennen? Naturkosmetik-Siegel helfen

Naturkosmetik

Foto: Leila Ivarsson

Welche Regelungen gibt es, welches Siegel garantiert was für den Bereich der „grünen“ Kosmetik? Für alle, die es ganz genau wissen wollen, habe ich den zweiten Teil des Naturkosmetik-Guides erstellt. Kennt Ihr die Siegel, könnt Ihr Produkte einfacher identifizieren und schnell entscheiden, ob es für Euch natürlich oder bio genug ist.

In Teil 1 des Naturkosmetik-Guides hatte ich Euch die Unterschiede zwischen Bio-Kosmetik, Naturkosmetik, naturnaher Kosmetik und veganer Kosmetik erläutert. Was aber, wenn Ihr nun in der Drogerie steht oder online neue Pflege shoppen wollt, und schnell erkennen möchtet, welches Produkt Euren Wünschen und Prinzipien gerecht wird? Dabei helfen Euch verschiedene Siegel. Vielleicht fragt Ihr Euch, warum es keine einheitliche Definition oder Richtlinie gibt, die jedes Unternehmen, das Naturkosmetik, Bio-Kosmetik oder eben Veganes auf den Markt bringt, befolgen muss.

Birgit Huber, stellvertretende Geschäftsführerin und Bereichsleiterin Schönheitspflege des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel e.V. (IKW) aus Frankfurt, weiß: „Bereits in den Jahren 1992/93 ist unter Federführung des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ein Vorschlag zur Definition für Naturkosmetika erarbeitet worden. Diesen Definitionsvorschlag hatte die Bundesregierung im November 1994 als Basis für eine mögliche EU-weite Regelung an die Europäische Kommission übersandt.“ Nach diesem Vorschlag sind Naturkosmetika definiert als Erzeugnisse, die vorbehaltlich der enthaltenen Konservierungsstoffe und Emulgatoren aus Naturstoffen hergestellt sind. Unter Naturstoffen versteht man hier Substanzen pflanzlichen, tierischen oder mineralischen Ursprungs sowie deren Gemische und Reaktionsprodukte untereinander. Für die Gewinnung und Weiterverarbeitung sind nur physikalische Verfahren, wie z. B. Trocknen, Filtrieren und Extrahieren mit festgelegten Lösungsmitteln erlaubt. Darüber hinaus sind enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wenn nur in der Natur vorkommende Enzyme oder Mikroorganismen, die nicht auf gentechnischem Wege hergestellt wurden, verwendet werden.

Auf Basis des Vorschlags aus den 1990er-Jahren legte der Europarat im Jahr 2000 eine Definition für Naturkosmetik vor, in der sowohl Inhaltsstoffe als auch Herstellungsmethoden und Auslobungen beschrieben werden, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen und irreführende Auslobungen zu verhindern. Auch nach dieser Definition ist ein Naturstoff jede Substanz pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Herkunft und deren Gemische. Die Gewinnung und Verarbeitung ist mit physikalischen, mikrobiologischen oder enzymatischen Methoden zulässig und die Lösungsmittel für die Extraktion sind festgelegt. Verwendete Duftstoffe müssen dem ISO-9235-Standard entsprechen – synthetische Duftstoffe sind nicht zulässig. Einige Konservierungsstoffe sind als naturidentische Stoffe erlaubt und für Emulgatoren sind Ausgangsstoffe und Verfahren definiert.

2010 wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) ein Vorschlag zur Aktualisierung der Definition des BMG erarbeitet. Birgit Huber erklärt: „Keine dieser Definitionen ist bis heute rechtlich verbindlich. Es gibt für Naturkosmetik keine spezifischen Anforderungen in der europäischen Kosmetik-Gesetzgebung, die über das für konventionelle Kosmetik geltende Recht hinausgehen.“

Damit es aber für uns Beautynistas leichter wird, natürliche Kosmetik besser zu unterscheiden und zu erkennen, was für uns das Richtige ist, gibt es Siegel und Standards. Firmen und Vereinigungen, die ein solches Siegel vergeben, haben sich die Standards selbst auferlegt. Ein zertifiziertes naturkosmetisches Produkt erfüllt die Anforderungen des entsprechenden Siegels und damit die ganz individuellen Kriterien der Organisation, die das Siegel herausgibt. Manche Naturkosmetikhersteller lehnen eine Zertifizierung auch ab, da ihre eigenen Richtlinien viel höher sind. Ihr merkt, es ist ganz schön kompliziert ohne einheitliche gesetzliche Standards. Dennoch hier die wichtigsten Siegel für Euch als Orientierungshilfe beim Shoppen.

bdih_naturkosmetik_siegel

BDIHDieses Siegel wurde 2001 vom Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. eingeführt, dieser vergibt das Siegel „Kontrollierte Naturkosmetik“.Nach den Kriterien des BDIH müssen mindestens 60 % einer Serie zertifiziert sein. Erlaubt sind Wasser und pflanzliche Rohstoffe, für die festgelegt ist, welche aus zertifiziertem biologischen Anbau stammen müssen. Auch sind aus tierischen Rohstoffen gewonnene Stoffe, mineralische Rohstoffe, naturidentische Konservierungsstoffe sowie natürliche und biotechnologisch gewonnene Riechstoffe erlaubt. Die Herstellungsverfahren sind festgelegt.

natrue

Natrue: NATRUE AISBL ist ein internationaler Verband von Herstellern für Natur- und Biokosmetik, der den NATRUE-Standard entwickelt hat. Das NATRUE-Label ist der differenzierteste und strengste Standard, der – aufgegliedert nach verschiedenen Produktkategorien – Mindestanteile für Naturstoffe und Maximalanteile für chemisch modifizierte Naturstoffe vorgibt. Mindestens 75 % der Produkte einer Serie müssen zertifiziert sein. Nach dem NATRUE-Standard können die drei Stufen „Naturkosmetik“, „Naturkosmetik mit Bioanteil“ und „Biokosmetik“ zertifiziert werden. Die Anforderungen an die „Natürlichkeit“ der Produkte steigen von Naturkosmetik zu Biokosmetik. Der geforderte Anteil an natürlichen und naturnahen Stoffen aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) oder kontrollierter Wildsammlung für die im Produkt enthaltenen natürlichen und naturnahen Stoffe beträgt 70 % für „Naturkosmetik mit Bioanteil“ und 95 % für „Biokosmetik“. Auch Rohstoffe können zertifiziert werden.

Cosmos standard

COSMOS-standard: AISBL ist ein internationaler Verband, der von BDIH (Deutschland), COSMEBIO (Frankreich), ECOCERT Greenlife (Frankreich), ICEA (Italien) und der SOIL Association (Großbritannien) gegründet wurde und Inhaber des COSMOS-Standards ist. Unterschieden werden zwei Stufen: COSMOS-Natural und COSMOS-Organic. Nach dem COSMOS-Standard sind als Rohstoffe sowohl Wasser, Mineralien und Stoffe mineralischer Herkunft zugelassen als auch mit physikalischen oder chemischen Verfahren behandelte Agrarprodukte. Des Weiteren sind erlaubte Stoffe festgelegt, für die es noch keine natürliche Alternative gibt, und die benötigt werden, um die Produktwirkung zu erzielen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Berücksichtigt werden im COSMOS-Standard auch Kriterien der „Green Chemistry“.

Ecocert

EcocertDas bedeutendste Logo Europas stammt aus Frankreich und wird seit 2002 vergeben. Der unabhängige Verband prüft Kosmetik in über 80 Ländern, ist daher in weiten Teilen der Welt sehr bekannt und angesehen. Ecocert vergibt zwei Siegel: eines für „Naturkosmetik“ und eines für „Biokosmetik“.

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